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Belegschaftsaktien

Werden oft von börsennotierten Firmen an die Mitarbeiter zu vergünstigten Konditionen ausgegeben. Kann auch als Instrument zur höheren Identifikation des Arbeitnehmers mit seinem Arbeitgeber genutzt werden. Bei der Vergünstigung entsteht grundsätzlich steuerpflichtiger Lohn, da es sich um einen vermögenswerten Vorteil handelt. Durch die Freibeträge, die im §2 Nr. 29 EStG geregelt sind, werden jedoch häufig keine Steuern fällig.

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