Kann nur dann steuerlich als Werbungskosten anerkannt werden, wenn die Kleidung NICHT auch als Alltagskleidung verwendet werden kann. Besonders Sicherheitsschuhe, Warnwesten, Uniformen oder Kittel gelten als Arbeitskleidung. Anzüge oder Krawatten dagegen nicht.
Zurück zur Glossarübersicht