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Berufsverband

Die Kosten, die durch eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband anfallen, sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Bei den Mitgliedschaften handelt es sich um Pflichtmitgliedschaften (Ärztekammer, Notarkammer etc.) Auch die Gebühren für die Mitgliedschaft einer IHK und Beiträge zu einer Gewerkschaft fallen darunter und können als Werbungskosten abgezogen werden.

FAQ