Hier handelt es sich nach §193 AO um eine Außenprüfung. Diese Prüfung fällt unter die Verantwortung des Finanzamts, welches verantwortlich für die Ertragssteuern ist. Werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft und selbstständige Arbeit geprüft, ist dies ohne weitere besondere Voraussetzung möglich.
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