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Ein-Prozent-Regelung

Hierbei handelt es sich um die gängige Berechnungsmethode, eines überlassenen Fahrzeugs, um den zu versteuernden Anteil der privaten Nutzung zu ermitteln (geldwerter Vorteil). Vom Listenpreis des Fahrzeuges muss für die private Nutzung monatlich 1% versteuert werden. Hinzu werden monatlich 0,03% des Arbeitsweges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gerechnet. Alternativ könnte ein Fahrtenbuch geführt werden.

FAQ