Die Kilometerpauschale dient dem vereinfachten Nachweis von Fahrtkosten gegenüber dem Finanzamt. Die Kilometerpauschale wird dann angewendet, wenn die Entfernungspauschale nicht greift. Sie ist abhängig vom Fortbewegungsmittel und hat die größte praktische Bedeutung bei Dienstreisen. Die Entfernungspauschale ist unabhängig vom Verkehrsmittel und gilt ebenso für Radfahrer und Fußgänger. Für die Verwendung der Pauschale ist kein Nachweis bzw. Beleg erforderlich. Bei der Kilometerabrechnung hingegen ist ein detaillierter Nachweis der gefahrenen Kilometer notwendig. Da die Kilometerpauschale die tatsächlichen Kosten der Fahrzeugnutzung nicht berücksichtigt, ist eine Kilometerabrechnung bei kostenintensiven Fahrzeugen von Vorteil.
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