Das Baurecht definiert den Begriff des Sanierungsgebietes. Ein Sanierungsgebiet ist ein klar begrenzter Bereich einer Kommune oder Stadt, in dem städtebauliche Maßnahmen durchgeführt werden, die der städtebaulichen Erneuerung und dem Strukturwandel dienen sollen. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 136 Abs. 1 des Baugesetzbuches. Sanierungen innerhalb der ausgewiesenen Gebiete werden steuerlich begünstigt durch eine erhöhte AfA. Im Jahr der Herstellung und den folgenden sieben Jahren können 9 %, in den darauf folgenden 4 Jahren 7 % der Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen abgeschrieben werden.
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