Sonderausgaben sind gemäß §10 EStG Kosten der privaten Lebensführung, die nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
Beispiele für steuerlich berücksichtigungsfähige Sonderausgaben:
Versicherungsbeiträge für Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Lebensversicherung