Innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne sind steuerpflichtig. Erst nach Ablauf der Spekulationspflicht können Gewinne steuerfrei realisiert werden. Die Spekulationsfrist für Wertpapiere wurde im Jahr 2009 ersatzlos abgeschafft. In anderen Bereichen des Steuerrechts gibt es weiterhin Spekulationsfristen. Für Immobilien beispielsweise gilt eine Frist von 10 Jahren. Wird die Immobilie erst nach Ablauf von 10 Jahren verkauft, muss regelmäßig auf den Gewinn keine Steuer gezahlt werden. Für Edelmetalle, Schmuck, Gemälde, Kunstgegenstände, etc. gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr.
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