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Weiterbildungskosten

Weiterbildungskosten sind abzugsfähige Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige bereits einen Berufsabschluss hat und die Kosten entstehen, um sich für den ausgeübten oder angestrebten Beruf weiterzubilden. Anders verhält es sich mit den Kosten für eine Erstausbildung oder eine Erststudium.

FAQ