Die grundlegenden Regelungen liefert das Altersteilzeitgesetz vom 23.07.1996. Hiernach fördert die Bundesagentur für Arbeit ältere Menschen, die ihre Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Geburtstages und spätestens ab dem 01.01.2010 vermindern. Idee ist die Ermöglichung eines gleitenden Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand. Darüber hinaus ist die Idee des Gesetzes, durch die Reduzierung der Stunden eines älteren Arbeitnehmers einem jüngeren Arbeitnehmer Arbeit zu geben, der ansonsten arbeitslos wäre.
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