Seit 2013 ersetzt das elektronische System ELStAM das zuvor genutzte System der Lohnsteuerkarte. Die steuerlichen Angaben werden von der Finanzverwaltung digitalisiert, verwaltet und elektronisch bereitgestellt. Die Daten werden mithilfe der individuellen Steueridentifikationsnummer den Steuerpflichtigen zugeordnet.
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