Kapitalerträge werden grundsätzlich mit der Kapitalertragssteuer besteuert. Dabei behalten die Banken diese Steuern ein und übermitteln sie an das Finanzamt. Liegen die Kapitalerträge jedoch unter der aktuell geltenden Freibetragsgrenze, entfällt die Besteuerung. Damit das jeweilige Finanzinstitut bei Kapitalerträgen unterhalb der Freibetragsgrenze nicht automatisch die Steuer abführt, muss ein sog. Freistellungsauftrag gestellt werden. Dieser Freistellungsauftrag kann auch auf mehrere Banken aufgeteilt werden. Im Regelfall händigt die Bank die Antrags-Formulare zur Aktivierung des Freistellungsauftrags aus.
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