Das Teileinkünfteverfahren ist ein Verfahren zur steuerlichen Behandlung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Das Verfahren trat im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 in Deutschland ab dem Veranlagungszeitraum 2009 an die Stelle des vorherigen Halbeinkünfteverfahrens, welches in Deutschland 2001 das seit 1977 geltende Anrechnungsverfahren abgelöst hatte.
Zurück zur Glossarübersicht