Was für Steuerzahler gilt, gilt auch fürs Finanzamt: Verzugszinsen.
Das Finanzamt muss mir also Geld zahlen? Ja!
Wir erklären dir, wie.
Also:
Das Finanzamt fordert neben den Steuerzahlungen auch Verzugszinsen. Und zwar saftige 6%. Diese fallen an, wenn man seine Steuerschuld erst nach dem 1. April des übernächsten Jahres zahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Finanzamt zur Zahlung aufgefordert hat oder nicht.
Doch nicht nur Schulden des Steuerpflichtigen beim Finanzamt werden ab dem 1. April des übernächsten Jahres mit 6% Verzugszinsen belegt – das Ganze funktioniert auch umgekehrt! Und 6% Zinsen pro Jahr sind richtig viel: Anders als bei Bankzinsen hat das Finanzamt das Niveau nie angepasst.
Daraus lassen sich zwei Schlüsse ziehen.
Erstens:
Habe ich mit einer Nachforderung zu rechnen, ist es schlau, meine voraussichtliche Steuerschuld unaufgefordert, d.h. bereits bevor der Steuerbescheid ergangen ist, ans Finanzamt zu überweisen. So kann ich Verzugszinsen vermeiden.
Zweitens – und das ist der Clou:
Darf ich mit einer Erstattung rechnen, macht es Sinn, meine Steuererklärung möglichst spät abzugeben, denn auch das Finanzamt muss 6% Zinsen zahlen, wenn es meine Steuererstattung erst nach dem 1. April des übernächsten Jahres an mich überweist. So werden Erstattungsansprüche zur attraktiven Geldquelle.
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